| Kosten | ||||||
Die Bedingungen sind
zwischen den Privatkassen sehr verschieden und abhängig von den individuellen
Tarifen. Vor Aufnahme der Psychotherapie sollten Sie bei Ihrer Privaten
Krankenversicherung klären, ob ambulante Psychotherapie durch Ihre
Private Krankenkasse erstattet wird. Informieren Sie bitte Ihre Krankenversicherung,
daß Sie planen, eine Verhaltenstherapie bei einem approbierten (staatlich
anerkannten) und von der Kassenärztlichen Vereinigung anerkannten
psychologischen Psychotherapeuten durchzuführen. Gegebenenfalls fordern
Sie bei Ihrer Krankenversicherung Unterlagen für die Beantragung
an - nachdem Sie dies mit dem Psychotherapeuten besprochen haben.
Wenn Sie bei einer AOK, Ersatz-, Betriebs-, Innungs- oder einer anderen gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert sind, haben Sie grundsätzlich die freie Wahl eines Vertragspsychotherapeuten. Sie können daher ohne Überweisung, d.h. ohne vorher einen Arzt konsultieren zu müssen, die psychotherapeutische Praxis direkt aufsuchen. In diesem Fall wird seit dem 1.1.2004 eine Praxisgebühr von 10 € fällig. Mit der Inanspruchnahme des Psychotherapeuten sind für Sie bis auf die Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte und der Praxisgebühr in der Regel keine besonderen Formalitäten verbunden. (Sollten Sie mit einer gültigen Überweisung zur Psychotherapie aus dem aktuellem Quartal einen Ersttermin vereinbaren, entfällt die Praxisgebühr.) Das Antrags- und Genehmigungsverfahren wickelt der Psychotherapeut direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Die Kosten der (genehmigten) Behandlung werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die ersten ,"probatorischen", d.h. vorbereitenden Sitzungen, werden ebenfalls von der Kasse übernommen - auch wenn es anschließend nicht zu einer Therapie kommen sollte. Je nach persönlicher Problemlage wird dann eine Kurz- (25 Stunden) bzw. Langzeittherapie (45 Stunden) beantragt. Zusätzlich müssen Sie einen Arzt Ihrer Wahl (z.B. Ihren Hausarzt) aufsuchen, der in einem förmlichen Konsiliarbericht bestätigt, daß Ihre Beschwerden, deretwegen Sie eine Psychotherapie machen wollen, keine körperlichen Ursachen haben. In den probatorischen
Sitzungen wird gemeinsam besprochen, ob und mit welchem Konzept eine Therapie
begonnen wird. In der Regel findet dann über einen gewissen Zeitraum
hinweg wöchentlich eine Therapiesitzung (50 Minuten) statt - unter
Umständen kann es sich als notwendig erweisen, zwischenzeitlich längere
Sitzungen, bzw. 2-3 Sitzungen auch einmal in kürzeren Abständen
durchzuführen. Beim Beenden der Therapie werden die Intervalle bis
höchstens einem 1/2
Jahr ausgedehnt. Nach einem 1/2
Jahr ist die Therapie neu zu beantragen.
Honorare für psychologische Beratungen und Psychotherapie durch Gestalttherapie sind - analog zu juristischen Beratungen - von ratsuchenden Menschen und Gemeinschaften selbst zu finanzieren. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). |